LMIV-Allergene auf der Speisekarte richtig kennzeichnen
Wer Speisen an Gäste abgibt, muss über enthaltene Allergene informieren. Das klingt kompliziert, ist mit einer digitalen Karte aber schnell erledigt. Hier der einfache Überblick – was gilt und wie Sie es rechtssicher umsetzen.
Diese 14 Allergene sind kennzeichnungspflichtig
EU-weit gelten 14 Hauptallergene. In Österreich werden sie mit den Buchstaben A bis R codiert. Dazu gehören unter anderem:
- A – glutenhaltiges Getreide
- C – Ei
- D – Fisch
- G – Milch (inkl. Laktose)
- H – Schalenfrüchte (Nüsse)
- R – Weichtiere
Jedes Gericht, das ein solches Allergen enthält, muss den passenden Code tragen – gut sichtbar für den Gast.
Mündlich oder schriftlich?
Sie dürfen Gäste mündlich informieren, müssen die Angaben aber schriftlich hinterlegen und auf Nachfrage nachweisen können. Eine digitale Karte erledigt das automatisch und lückenlos – kein handschriftlicher Ordner, keine vergessene Aktualisierung.
So zeigen Sie Allergene digital an
Allergene je Gericht zuordnen
Wählen Sie pro Gericht die zutreffenden Codes A–R aus – einmal eingerichtet, bleibt es hinterlegt.
Automatisch für Gäste sichtbar
Beim jeweiligen Gericht werden die Allergene automatisch angezeigt – in der Sprache des Gastes.
Änderungen sofort live
Neues Rezept? Ein Klick genügt und die Angaben sind aktuell.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Zweifel wenden Sie sich an Ihre zuständige Stelle.
Häufige Fragen
Welche Allergene müssen gekennzeichnet werden?
EU-weit sind 14 Hauptallergene kennzeichnungspflichtig. In Österreich werden sie mit den Buchstaben A bis R codiert – zum Beispiel A für glutenhaltiges Getreide, C für Ei und G für Milch.
Reicht eine mündliche Auskunft?
Eine mündliche Information ist zulässig, muss aber schriftlich hinterlegt und für Gäste auf Nachfrage nachvollziehbar sein. Eine digitale Karte macht das lückenlos und einfach.
Wie zeige ich Allergene digital an?
Sie ordnen jedem Gericht die zutreffenden Allergen-Codes zu. Ihre Gäste sehen sie automatisch beim jeweiligen Gericht – in ihrer Sprache.
Gilt das auch für kleine Betriebe?
Ja. Die Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von der Betriebsgröße für alle, die unverpackte Speisen an Gäste abgeben.