Alle 14 Allergene mit Codes A–R, direkt beim Gericht
Sie hinterlegen bei jedem Gericht, welche der 14 Allergene enthalten sind. Ihre Gäste sehen sie direkt beim Gericht – mit dem Buchstabencode von A bis R – und können Gerichte mit bestimmten Allergenen selbst ausblenden.
In jedem Tarif enthalten – KI-Vorschläge beim Import ab StandardAllergene vermeiden
Glutenhaltiges Getreide (A)Gebratener Saibling mit Petersilerdäpfeln
- 🐟 D
- 🥛 G
Gemischter Salat mit Kernöl
- M
- 🍷 O
Panna cotta mit Waldbeeren
- 🥛 G
Direkt beim Gericht
Jedes hinterlegte Allergen erscheint beim Gericht als kleines Symbol mit seinem Buchstabencode, etwa A für glutenhaltiges Getreide. Auf der Detailseite stehen alle Allergene mit Namen und Code.
Gäste filtern selbst
In der Suche wählen Gäste unter „Allergene vermeiden“ aus, was sie nicht vertragen. Angezeigt werden dann nur Gerichte ohne diese Allergene.
Die KI schlägt vor, Sie entscheiden
Beim KI-Import schlägt MenuToGo anhand von Name und Beschreibung wahrscheinliche Allergene vor. Sie prüfen die Vorschläge und ergänzen sie.
ab StandardEinmal ändern, gleich aktuell
Ändert sich ein Rezept, passen Sie die Allergene beim Gericht an. Ihre Gäste sehen die neue Angabe beim nächsten Öffnen der Speisekarte – ganz ohne Nachdruck.
Die 14 Allergene und ihre Codes
Die Buchstabencodes A–R stammen aus einer Empfehlung des Gesundheitsministeriums zur schriftlichen Allergeninformation. In MenuToGo ist jedes der 14 Allergene mit seinem Code hinterlegt.
| Code | Allergen |
|---|---|
| A | Glutenhaltiges Getreide |
| B | Krebstiere |
| C | Eier |
| D | Fisch |
| E | Erdnüsse |
| F | Soja |
| G | Milch |
| H | Schalenfrüchte |
| L | Sellerie |
| M | Senf |
| N | Sesam |
| O | Schwefeldioxid und Sulfite |
| P | Lupinen |
| R | Weichtiere |
Was gilt in Österreich?
Auch bei offenen, also nicht verpackten Speisen müssen Gäste über enthaltene Allergene informiert werden. Geregelt ist das in der Allergeninformationsverordnung (BGBl. II Nr. 175/2014). Sie verweist auf die 14 Allergen-Gruppen aus Anhang II der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV, Verordnung (EU) Nr. 1169/2011).
- Die Information kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Für die Form der schriftlichen Information – etwa in der Speisekarte – gibt es laut Gesundheitsministerium keine Vorgaben.
- Wer mündlich informiert, braucht dafür geschulte Personen und einen gut sichtbaren Hinweis, dass die Information auf Nachfrage erhältlich ist.
- Die Angaben müssen auf einer schriftlich geführten Dokumentation beruhen.
Kurz zusammengefasst, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist der Gesetzestext.
Wofür Sie verantwortlich bleiben
MenuToGo zeigt die Allergene an, die Sie beim Gericht hinterlegen. Welche Allergene ein Gericht enthält und dass Ihre Zutaten-Dokumentation stimmt, liegt weiterhin bei Ihnen – genau wie bei der gedruckten Karte.
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